eBay: Neue Kennzeichnungspflicht für Verkäufer

05.10.2005
Wer im Online-Auktionshaus eBay Waren verkauft, muss sich künftig als gewerbliches oder privates Mitglied zu erkennen geben.

Wer im Online-Auktionshaus eBay Waren verkauft, muss sich künftig als gewerbliches oder privates Mitglied zu erkennen geben.

Dazu Patrick Boos, Senior Director Category und Seller Management bei eBay in Deutschland: "Mit diesem Schritt entsprechen wir dem Wunsch unserer Mitglieder nach mehr Transparenz auf unserem Online-Marktplatz. Wer den besonderen Service eines gewerblichen Verkäufers sucht, kann diesen bei eBay jetzt genauso einfach finden, wie das klassische Angebot privater Anbieter." Innerhalb der kommenden Monate sollen alle Mitglieder, die bei eBay als Verkäufer auftreten, eine Selbsteinordnung in eine der beiden Verkäuferkategorien vornehmen. Jedes Mitglied kann dies mit einem Klick in "Mein eBay" vornehmen. Der Status wird unter "Angaben zum Verkäufer" angezeigt.

Alle Nutzer, die sich neu bei eBay anmelden, entscheiden bei der Anmeldung, ob sie als privates oder gewerbliches Mitglied handeln. Mitglieder, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegt haben, erhalten automatisch den Status eines gewerblichen Mitglieds. Am PowerSeller- und am Verkaufsagenten-Programm können ab November nur noch Verkäufer teilnehmen, die sich bis dahin als gewerbliches Mitglied eingeordnet haben.

Gewerbliche Verkäufer können in Zukunft alle erforderlichen Angaben, wie Widerrufs- oder Rückgabebelehrung, Angaben zu ihrer Person wie ladefähige Anschrift und gegebenenfalls ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bequem in "Mein eBay" hinterlegen. Diese Angaben können dann mit einem Klick allen zukünftigen Artikelbeschreibungen hinzugefügt werden.

Verkäufer, die unsicher sind, ob ihr Handel bei eBay bereits als gewerblich einzuordnen ist, werden von eBay mit Informationen unterstützt: www.ebay.de/verkaeufertyp. Allerdings darf eBay keine Rechtsberatung geben und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich bezüglich dieser Fragen von einem Fachmann - wie zum Beispiel einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einer anderen Rechtsberatungsstelle - beraten zu lassen. (mf)

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