Geldanlage oder Domizil

Ein Ferienhaus in Kroatien - wäre das was für Sie?

10.09.2012

Eintragung ins Grundbuch als Eigentümer

Nach der Schließung eines Kaufvertrages zum Erwerb einer Immobilie in Kroatien, lohnt es sich auf jeden Fall, sich je schneller desto besser ins Grundbuch als Eigentümer eintragen zu lassen.

Da in Kroatien in der Zwischenzeit die OIB-Nummer (Persönliche Identifikationsnummer) zur Anwendung gekommen ist, ist es notwendig, dass diese Nummer in dem Kaufvertrag eingetragen ist, was auch für die Ausländer als Käufer gilt.

Außerdem soll die Beschreibung einer Immobilie im Kaufvertrag der Beschreibung der Immobilie im Grundbuch bis in jede Einzelheit entsprechen.

Cikac rät, bei allen Ankäufen von Immobilien in Kroatien unbedingt vorher rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei sie dazu u. a. auch auf die im VDA - VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. (www.verband-deutscher-anwaelte.de) organisierten deutschsprachigen Anwälte und Anwältinnen in Kroatien verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Vlatka Cikac, Mag. iur., Rechtsanwältin, c/o Anwaltskanzlei CIKAC, Ilica 253, HR-10000 Zagreb, Kroatien, Tel.: 0385 1 2420092, Internet: www.cikac.com

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