Vorratsgesellschaften

Eine attraktive Alternative?

25.02.2008

Änderung möglich?

Zum Teil werden entsprechende Vorratsgesellschaften mit wenig phantasievollen Namen und römischen Ziffern versehen. Die Anbieter haben ein entsprechendes Portfolio von verschiedenen Vorratsgesellschaften. Im Rahmen der Übernahme der Vorratsgesellschaft können diverse Änderungen erfolgen. Der Gesellschaftername kann den eigenen Wünschen angepasst werden, der Sitz der Gesellschaft und die zukünftige Geschäftsanschrift werden zumeist geändert. Des Weiteren werden Gesellschafter und Geschäftsführer ausgetauscht.

Die Abwicklung erfolgt über einen Notar, bei dem der Käufer einer Vorratsgesellschaft das Stammkapital plus den Aufschlag für den Kauf der Vorratsgesellschaft hinterlegt. Der Notar organisiert dann die Übertragung der Gesellschafteranteile, den Geschäftsführerwechsel. Ein Teil der Anbieter bietet umfangreiches Informationsmaterial sowie Checklisten, um eine möglichst unkomplizierte Übertragung der Vorratsgesellschaft zu ermöglichen.

Kosten

Der Aufschlag, der für den Erwerb einer entsprechenden Vorratsgesellschaft zu zahlen ist, beträgt bei den meisten Anbietern zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Wer wirtschaftlich schnell agieren möchte und sich den Gründungsaufwand ersparen will, für den ist die Übernahme einer Vorratsgesellschaft eine schnelle und kostengünstige Alternative.

Der Autor: Thomas Feil ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Arbeitsrecht. Kontakt und weitere Informationen: Feil Rechtsanwälte, Georgsplatz 9, 30159 Hannover. Tel: 0511/473906-01, Fax: 0511/473906-09, e-Mail: feil@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de (mf)

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