Eine deutsche Alternative zur englischen Limited

30.05.2007
Von Lerbs 
Steuerberater Patrick Lerbs über die neue "Unternehmergesellschaft".

Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2007 die GmbH-Reform (MoMiG) beschlossen. Damit wurde ein weiterer Schritt zur Vereinfachung des GmbH-Rechts umgesetzt. Das Gesetzt wird voraussichtlich zum 01. Januar 2008, passend mit der Unternehmenssteuerreform 2008, in Kraft treten.

In meinem Beitrag möchte ich Ihnen kurz die wichtigen Neuregelungen im Überblick darstellen.

1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen:

Das Hauptziel der Reform ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hierin hat man bisher einen erheblichen Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen (z.B. s.r.o oder Limited) gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.

Das Mindeststammkapital soll von bisher 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt werden. Als Stammkapital bezeichnet man die bei Gründung einer GmbH von den Gesellschaftern insgesamt zu erbringende Einlage. Dieses Mindeststammkapital wurde als sinnvolle "Seriositätsschwelle" angesehen.

Um Existenzgründern, die am Anfang nur sehr wenig Stammkapital aufbringen können auch zu unterstützen, wurde eine Einstiegsvariante der GmbH, die "Unternehmergesellschaft - UG - (haftungsbeschränkt)" eingeführt.

Es handelt sich dabei nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann (z.B. vergleichbar einer Limited mit z.B. 1 Euro)

Diese GmbH darf aber ihre Gewinne nicht voll ausschütten. Durch die Gewinnthesauierung soll dann das Mindeststammkapital von 10.000 Euro nach und nach angespart werden. In der Bilanz erfolgt dies durch Einführung einer gesetzlichen Rücklage, in der mindestens ein Viertel des Jahresüberschusses zu überführen sind.

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