Elektroschrott: Was Hersteller und Importeure beachten müssen

07.12.2005
Ab dem 1.7.2006 dürfen umweltschädliche Stoffe nur in geringen Mengen verbaut werden. Was müssen Importeure und Hersteller beachten?

Ab dem 1.7.2006 dürfen umweltschädliche Stoffe nur in geringen Mengen verbaut werden. Das jedenfalls steht in der RoHS-Richtlinie des Elektroschrottgesetzes. Was Importeure und Hersteller zu beachten haben lesen Sie hier. (jh)

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