Bürgerentlastungsgesetz zum 1. Januar 2010

Entlastung für alle Kranken- und Pflegeversicherte

31.03.2009
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen beschlossen.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

"Mit dem Bürgerentlastungsgesetz können ab 1.1.2010 Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung deutlich besser steuerlich geltend gemacht werden als bisher. Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger dadurch jährlich um rund 9,3 Mrd. € dauerhaft entlastet (volle Jahreswirkung). Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren durch die gesetzliche Neureglung.

Ab dem kommenden Jahr werden demnach alle Aufwendungen für eine Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau vollständig als Sonderausgaben [Glossar] steuerlich berücksichtigt. Damit trägt das geplante Gesetz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 Rechnung. Darin hatte das Gericht entschieden, dass Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht im ausreichenden Umfang steuerlich berücksichtigt werden.

Um die soziale Balance zu wahren und eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch vor, privat als auch gesetzlich Versicherte gleichermaßen zu entlasten. Beiträge zur Krankenversicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst:

Zur Startseite