Urteil des EuGH beachten

Enttäuschung für Häuslebauer

10.03.2009

Sachlicher Kontext auch bei getrennten Verträgen

"Das Finanzamt sieht auch dann einen sachlichen Kontext zwischen Grundstückserwerb und Gebäudeerrichtung, wenn getrennte Verträge abgeschlossen wurden", erläutert Steuerexperte Wagner. Denn auch für den Fall, dass aufseiten des Grundstücksveräußerers verschiedene Unternehmen für den Bauherren tätig werden, sieht die Finanzverwaltung einen Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung, wenn beide Firmen ein einheitliches Angebot bieten. Dies hat dann zur Folge, dass für Grund und Boden sowie Gebäude Grunderwerbsteuer anfällt. Faktisch kommt es damit zur Erhebung von Grunderwerbsteuer auf schlüsselfertige Bauten.

Eine getrennte Betrachtung von Grundstückserwerb und Gebäudeerrichtung kommt nach der Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn der Bauherr selbst und eigenständig nach einer Baufirma sucht und dabei keine Verbindung zum Grundstücksverkäufer besteht. "Für die Praxis hat das Urteil nur wenig Auswirkung, da die Finanzämter bereits seit mehreren Jahren nach diesem Schema vorgegangen sind", sagt Wagner. Zwar sind noch ähnliche Fälle beim Bundesfinanzhof anhängig, wobei hier nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs davon auszugehen ist, dass auch diese abgewiesen werden.

Weitere Informationen und Kontakt:

Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Regensburg, Tel.: 0941 58613150, E-Mail: MWinkler@shc.de, Internet: www.shc.de

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