Auf Rechtssicherheit achten

Erbvertrag – sicherer als ein Testament?

27.05.2011

Auch auf Pflichtteile achten

Aber auch andere Regelungen ließen sich in einem Erbvertrag rechtssicher gestalten, wie z. B., dass nicht eingesetzte Kinder im Hinblick auf eine erhaltene Zahlung zu Lebzeiten sich wegen ihrer Erb- und Pflichtteilsansprüche für abgefunden erklären und auf eine spätere Geltendmachung verzichten.

Auch wenn durch den Abschluss des Erbvertrages vor einem Notar die Rechtssicherheit des Vertrages als solcher (formell richtig) gewährleistet sei, heiße dies jedoch nicht, dass alle Beteiligten auch vor etwaigen möglichen Überraschungen später gefeit sind. Insbesondere bei größerem Vermögen, dazu zähle auch schon Haus- und Grundbesitz, sollte jeder der Beteiligten sich zunächst von seinem eigenen Berater rechtlich beraten lassen, um sich über die Auswirkungen aller vereinbarten Klauseln auch im Klaren zu sein.

Henn empfiehlt, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf die Anwälte/-innen in der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (www.dansef.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Dansef, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de

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