Nicht nur in der Urlaubszeit interessant

Ermäßigte Lohnsteuer und Imagepflege

07.09.2011

Zusatzzahlung steigert Identifikation mit der Firma

Mit der Auszahlung einer Erholungsbeihilfe können die Leistungen von Arbeitnehmern besonders honoriert werden. Gerade durch eine Zusatzzahlung zur Urlaubszeit, die ohne Abzüge dem Arbeitnehmer zugute kommt, steigt die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber und erhöht die Motivation der Belegschaft. Nachdem die steuergünstige Erholungsbeihilfe in vielen Betrieben unbekannt ist, kann sich der Arbeitgeber durch die Auszahlung auch von anderen Wettbewerbern abgrenzen und sich ein positives Image als fürsorgender Arbeitgeber schaffen.

Erholungsbeihilfe im Überblick:

- Arbeitgeber übernimmt pauschale Lohnsteuer

- "Brutto = Netto" für den Arbeitnehmer

- Zahlung zusätzlich zum Gehalt erforderlich

- Auszahlung zur Urlaubszeit (Erholungsmaßnahme)

- Bis zu 156 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr

- Bis zu 104 Euro zusätzlich für den Ehegatten

- Bis zu 52 Euro zusätzlich für jedes Kind

Quelle: www.shc.de

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