Kartellstrafe

EU verdonnert Intel zu Rekord-Bußgeld (Update: Intel legt Berufung ein)

Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.

Bedingte Rabatte und Zahlungen

Intel gewährte großen Computerherstellern Rabatte unter der Bedingung, dass sie, zumindest in bestimmten Segmenten, ihr gesamtes bzw. nahezu ihr gesamtes Material von Intel bezogen:

• Intel gewährte Computerhersteller A von Dezember 2002 bis Dezember 2005 Rabatte unter der Bedingung, dass dieser ausschließlich CPUs von Intel bezog.

• Intel gewährte Computerhersteller B von November 2002 bis Mai 2005 Rabatte unter der Bedingung, dass dieser mindestens 95 % der von ihm für Büro-Desktops benötigten CPUs von Intel bezog (für die verbleibenden 5 %, die Computerhersteller B von dem konkurrierenden Chiphersteller AMD erwerben durfte, galten weitere einschränkenden Bedingungen, die weiter unten dargelegt sind).

• Intel gewährte Computerhersteller C von Oktober 2002 bis November 2005 Rabatte unter der Bedingung, dass dieser mindestens 80 % seiner für Desktop- und Notebook-Computer benötigten CPUs von Intel bezog.

• Intel gewährte Computerhersteller D im Jahr 2007 Rabatte unter der Bedingung, dass dieser seine für Notebook-Computer benötigten CPUs ausschließlich von Intel bezog.

Ferner leistete Intel von Oktober 2002 bis Dezember 2007 Zahlungen an den führenden Einzelhändler Media Saturn Holding, unter der Bedingung, dass dieser in allen Ländern, in denen er tätig ist, ausschließlich PCs mit Intel-CPU verkaufte.

Rabatte können unter bestimmten Umständen zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen. Hat ein Unternehmen auf einem bestimmten Markt jedoch eine marktbeherrschende Stellung inne, so stellen Rabatte, die dafür gewährt werden, dass die Erzeugnisse eines Wettbewerbers in geringerem Umfang oder überhaupt nicht erworben werden, nach der ständigen Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte einen Missbrauch dar, es sei denn, der Marktbeherrscher kann die Rabatte im Einzelfall besonders begründen.

Die Kommission wendet sich in ihrer Entscheidung nicht gegen die Rabatte an sich, sondern gegen die Bedingungen, die Intel an die Rabatte geknüpft hat. Da Computerhersteller marktbedingt den größten Teil ihres Bedarfs an CPUs mit x86-Architektur von Intel abdecken, unterliegt ohnehin nur ein beschränkter Teil des CPU-Bedarfs eines Computerherstellers dem Wettbewerb.

Die Preispolitik von Intel bestand darin, dass ein Computerhersteller, der beschloss, für den dem Wettbewerb unterliegenden Teil seines Bedarfs CPUs von AMD zu erwerben, den Rabatt (bzw. einen großen Teil seines Rabatts) verlor, den Intel für den weitaus größeren Teil seines Bedarfs gewährte, den der Computerhersteller notgedrungen nur bei Intel decken konnte. Der Computerhersteller hätte daher für jede der gelieferten Einheiten, die er ausschließlich bei Intel beziehen konnte, einen höheren Preis entrichten müssen. Mit anderen Worten: Wenn ein Computerhersteller nicht praktisch seinen gesamten Bedarf an CPUs mit x86-Architektur bei Intel deckte, entging ihm ein erheblicher Rabatt auf seine gesamten und sehr umfangreichen Einkäufe bei Intel.

Um im Wettbewerb für den restlichen CPU-Bedarf der Computerhersteller mit den Intel-Rabatten mithalten zu können, hätte ein Wettbewerber, der ebenso effizient war wie Intel, für seine CPUs einen unterhalb seiner Herstellungskosten liegenden Preis berechnen müssen, selbst wenn der durchschnittliche Preis seiner CPUs bereits unter dem Intel-Preis lag.

So hat AMD einem bestimmten Computerhersteller zum Beispiel eine Million CPUs kostenlos angeboten. Hätte der Computerhersteller alle angebotenen CPUs angenommen, so hätte er Intels Rabatt auf den Erwerb der vielen Millionen verbleibenden CPUs verloren, so dass er allein durch die Annahme dieses ausgesprochen günstigen Angebots insgesamt schlechter dagestanden hätte. Deshalb akzeptierte der Computerhersteller nur 160 000 kostenlose CPUs.

Durch die Intel-Rabatte wurden die Wettbewerbs- und Innovationsmöglichkeiten der konkurrierenden Hersteller beeinträchtigt, wodurch die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt wurden.

In vielen Rechtsprechungen weltweit werden Rabatte wie die von Intel gewährten als wettbewerbs- und rechtswidrig betrachtet, da sie in der Praxis dazu führen, dass die Verbraucher nicht mehr zwischen verschiedenen Erzeugnissen wählen können.

Auf der nächsten Seite folgte der dritte Teil der EU-Entscheidung.

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