Kartellstrafe

EU verdonnert Intel zu Rekord-Bußgeld (Update: Intel legt Berufung ein)

Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.

Zahlungen zur Verhinderung des Verkaufs bestimmter Erzeugnisse der Konkurrenz

Intel hat auch direkt in die Beziehungen zwischen Computerherstellern und AMD eingegriffen. Unabhängig von bestimmten Einkäufen bei Intel hat das Unternehmen Zahlungen an Computerhersteller geleistet, die an die Bedingung geknüpft waren, dass diese die Einführung bestimmter Computer auf AMD-Basis auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bzw. einstellten und/oder den Vertrieb bestimmter Computer auf AMD-Basis einschränkten. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass diese Zahlungen dazu führen könnten, dass Erzeugnisse, für die eine Nachfrage seitens der Verbraucher besteht, nicht auf den Markt gelangen. Die Kommission stellte in diesem Zusammenhang Folgendes fest:

• Für die 5 % der Geschäftstätigkeit von Computerhersteller B, die nicht dem vorstehend dargelegten bedingten Rabatt unterlagen, stellte Intel diesem weitere Zahlungen in Aussicht, sofern er:

• Büro-Desktops auf AMD-Basis nur an kleine und mittlere Unternehmen verkaufte,

• Büro-Desktops auf AMD-Basis nur über direkte Vertriebskanäle (und nicht über Vertriebshändler) verkaufte,

• die Einführung seines ersten Büro-Desktops auf AMD-Basis in Europa um sechs Monate verschob.

• Intel hat Zahlungen an Computerhersteller E geleistet, die an die Bedingung geknüpft waren, dass dieser die Einführung eines Notebooks auf AMD-Basis von September 2003 auf Januar 2004 verschob.

• Vor dem weiter oben beschriebenen bedingten Rabatt an Computerhersteller D hatte Intel Zahlungen an diesen Hersteller geleistet, damit er die Einführung von Notebooks auf AMD-Basis von September 2006 auf Ende 2006 verschob.

Die Kommission verfügt über Beweise für die Existenz vieler der in der Kartellentscheidung für rechtswidrig befundenen Bedingungen, die in den Intel-Verträgen nicht ausdrücklich enthalten waren.

Hierbei handelt es sich um eine große Bandbreite an Unterlagen aus dem entsprechenden Zeitraum wie etwa E-Mails, die unter anderem bei unangekündigten Vor-Ort-Kontrollen gefunden wurden, Antworten auf Auskunftsverlangen und eine Reihe förmlicher Erklärungen der anderen betroffenen Unternehmen gegenüber der Kommission. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass Intel die an seine Zahlungen geknüpften Bedingungen zu verheimlichen versucht hat.

CPUs mit x86-Architektur sind die wichtigste Hardwarekomponente eines Computers. Die Entscheidung enthält vielfältiges Beweismaterial aus dem entsprechenden Zeitraum, das zeigt, dass die Computerhersteller und Intel selbst den Eindruck hatten, dass AMD, im Wesentlichen Intels einziger Konkurrent, seine Produktpalette verbessert hatte und ein ernstzunehmender Wettbewerber mit steigendem Wettbewerbspotenzial war. In der Entscheidung wird festgestellt, dass die Vorgehensweisen von Intel keinen Wettbewerb auf der Grundlage der Qualität der Erzeugnisse von Intel bzw. AMD darstellten, sondern vielmehr Teil einer Strategie waren, die darauf abzielte, Intels fest etablierte Position auf dem Markt auszunutzen.

2007 erwirtschaftete Intel einen weltweiten Umsatz von 27,972 Mrd. EUR (38,834 Mrd. USD). Die in diesem Fall verhängte Geldbuße trägt der Dauer und der Schwere des Verstoßes Rechnung. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 (vgl. IP/06/857 und MEMO/06/256) wurde die Geldbuße auf der Grundlage des von Intel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit dem Verkauf von CPUs mit x86-Architektur erzielten Umsatzes berechnet. Die Dauer des in der Entscheidung festgestellten Verstoßes beträgt fünf Jahre und drei Monate.

Die Prüfung der Kommission erfolgte auf Beschwerden von AMD aus den Jahren 2000, 2003 und 2006 (letztere wurde an das Bundeskartellamt gerichtet und anschließend von der Europäischen Kommission geprüft). Die Entscheidung der Kommission folgt auf eine im Juli 2007 übermittelte Mitteilung der Beschwerdepunkte (vgl. MEMO/07/314), eine im Juli 2008 übermittelte ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte (vgl. MEMO/08/517) und ein im Dezember 2008 an Intel gerichtetes Schreiben, in dem für die endgültige Entscheidung relevante zusätzliche Fakten dargelegt werden. Intels Verteidigungsrechte waren in dieser Sache in vollem Umfang gewährleistet.

Quelle: EU-Kommission

Auszüge aus der Pressekonferenz mit Wettbewerbskommissarin Kroes zur Intel-Entscheidung gibt es hier.

(pc-welt/bb)

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