Exklusiv: EAR-Vorstand Hartmut Theusner über die bisherigen Erfahrungen mit dem ElektroG

19.09.2007

Was passiert mit diesen Bergen von Elektroschrott?
Theusner: Neben der Abholung der Elektro-Altgeräte ist auch die korrekte Entsorgung individuelle Verpflichtung eines jeden Herstellers. Die Hersteller müssen die notwendigen Vorkehrungen treffen, um ihren Verpflichtungen gerecht zu werden. In der Regel beauftragen sie Dienstleister, die die Verwertung entsprechend den Vorgaben aus dem ElektroG erledigen. Außerdem müssen sie Sorge dafür tragen, dass die beauftragten Dritten über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ist für die Verwertungsprozesse des Elektroschrotts nicht zuständig. Im Gegenteil, sie darf sich entsprechend den Vorgaben durch das ElektroG gerade nicht um die Entsorgung und die darunter zu verstehenden Dienstleistungen kümmern. Deshalb kann EAR Ihnen zu diesen Abläufen keine fundierten Informationen geben.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.channelpartner.de/elektroschrott (mf)

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