Scheidungsanwälte suchen

Facebook liefert Beweise in Scheidungsfällen

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Facebook entwickelt sich zu einer wichtigen Beweisquelle in Scheidungsfällen. Anwälte suchen zunehmend in Social Networks nach brauchbaren Informationen, die sie vor Gericht gegen die Kontrahentenseite vorbringen können.

Facebook entwickelt sich zu einer wichtigen Beweisquelle in Scheidungsfällen. Anwälte suchen zunehmend in Social Networks nach brauchbaren Informationen, die sie vor Gericht gegen die Kontrahentenseite vorbringen können. Die hohe Bereitschaft der Nutzer, detaillierte persönliche Infos online preiszugeben, wird heute bereits von dem meisten Scheidungsanwälten ausgenutzt.

Laut American Academy of Matrimonial Lawyers haben 81 Prozent der Anwälte schon mit Beweismitteln aus Social Networks zu tun gehabt. Dazu zählen neben Facebook auch Twitter und YouTube. Darüber hinaus gibt es Berichte aus Großbritannien, wonach allein das Wort "Facebook" im vergangenen Jahr in rund 20 Prozent aller Fälle vorgekommen ist.

Facebook als Auslöser

Der Trend, dass Anwälte Informationen aus Social Networks beziehen, ist auch hierzulande zu beobachten, wie Rechtsanwältin Bettina Windisch-Altieri im pressetext-Interview bestätigt. "Auslöser für Trennung und Scheidung sind oft auch über Facebook aufgedeckte Bekanntschaften und Affären. Vor allem seit Facebook Ende 2009 seine Privatsphäre-Einstellungen für alle User geändert hat, sind weit mehr Informationen öffentlich zugänglich als vorher", sagt Windisch-Altieri. Viele Informationen sind jetzt aufgrund der Voreinstellung für jeden offen einsehbar. Viele User verabsäumen es, die Einstellungen nachzuprüfen und auf "privat" zu ändern.

"Öffentliche Informationen sind für jeden zugänglich. Die Verwendung solcher Informationen in Gerichtsverfahren ist daher erlaubt", erklärt die Anwältin. "Jedoch unterliegen auch diese der Beweiswürdigung durch das Gericht. Der Wert solcher "Beweise" ist daher jeweils im Einzelfall festzustellen."

Partyfotos und Fanseiten-Einträge besonders heikel

Vorsicht ist laut Windisch-Altieri insbesondere bei Fotos, Status-Meldungen sowie Einträgen auf Fanseiten und einer Pinwand geboten. " Angaben auf Fanseiten sind nachträglich vom Betreffenden nicht mehr zu ändern oder zu löschen. Status-Meldungen geben Aufschluss, wo eine Person wann und vor allem mit wem sie dort war. Ein launiges Party-Bild in den Armen einer/s Anderen können da verhängnisvoll werden", warnt die Anwältin.

Wenngleich in nahezu allen Netzwerken nach Beweisen gesucht wird, ist Facebook der unangefochtene Spitzenreiter. Auf dem Social Network gehen die Leute am großzügigsten mit ihren Daten um und teilen am meisten über ihr persönliches Leben mit. (pte) (wl)

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