Welche Rechte Arbeitnehmer haben

Fehlerhaftes Arbeitszeugnis und Anspruch auf Berichtigung



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Fragwürdige Formulierungen

Im Arbeitszeugnis kommt es auf jedes Wort an. Formulierungen können widersprüchlich, anders zu verstehen oder sogar verschlüsselt sein. Nicht jeder, der eine Stelle zu besetzen hat, ist der deutschen Zeugnissprache mächtig. Falsche Interpretationen von Aussagen führen aber vielleicht dazu, dass Sie beruflich nicht richtig durchstarten. Sie sollten deshalb unbedingt darauf achten, dass Ihr Arbeitszeugnis in der gesetzlich vorgeschriebenen Klarheit verfasst ist. Beruhigend zu wissen: Als "Geheimcode" getarnte Kritik (zum Beispiel doppelte Verneinungen und zweideutige Aussagen) ist laut Gesetz nicht erlaubt.

Strukturelle, formale und stilistische Fehler

Der beim Arbeitszeugnis übliche Aufbau sollte eingehalten werden. Die Reihenfolge der Inhalte:

Einleitung, Werdegang, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Schlussformel. Abweichungen sind von Personalchefs nicht gerne gesehen. Vor allem die von Ihnen verantworteten Aufgaben, Ihre Gesamtnote und besondere Erfolge sollten schon auf den ersten Blick erfassbar sein. Ob Eselsohren, Flecken, durchgestrichene Passagen oder Tipp-Ex-Spuren: Äußere Mängel des Arbeitszeugnisses müssen Sie natürlich auch nicht hinnehmen. Dafür ist das Dokument zu wichtig!

Der Verfasser hat per Unterstreichung oder Fettdruck etwas hervorgehoben? Aussagen durch Fragezeichen, Ausrufezeichen oder Anführungszeichen betont? Das ist nicht erlaubt. Ebenso wie Rechtschreib- oder Grammatikfehler, die Sie übrigens auf jeden Fall ausmerzen lassen sollten! Um ein angemessenes Erscheinungsbild sicherzustellen, muss weißes Papier (wenn üblich: Geschäftspapier) verwendet werden. Dieses muss mit Schreibmaschine beschrieben oder mit einem Drucker bedruckt werden. Wichtig zu wissen: Auch in Zeiten der Digitalisierung darf Ihr Arbeitszeugnis nicht per E-Mail oder auf anderem elektronischen Weg übermittelt werden

(§ 109 GewO).

Download des Originaltextes:

www.arag.de/auf-ins-leben/arbeitsrecht/das-arbeitszeugnis-ihr-anspruch-auf-berichtigung/

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