Betriebliche Altersversorgung auf dem Rückzug

Firmen sparen an betrieblichen Zusatzleistungen

17.10.2008
Die Anzahl der Empfänger einer betrieblichen Alterversorgung ist leicht zurückgegangen. Kienbaum hat zu diesem Thema eine Studie durchgeführt.

Gut drei Viertel der deutschen Geschäftsführer und 71 Prozent der Führungskräfte auf erster und zweiter Ebene haben die Zusage ihres Unternehmens für eine solche Zusatzleistung. Vor zehn Jahren hatten noch 83 Prozent der Geschäftsführer und

75 Prozent der Führungskräfte eine betriebliche Altersversorgung. Sie ist eine der wichtigsten Zusatzleistungen, die Geschäftsführer und Leitende Angestellte beziehen. "Gerade bei Geschäftsführern reicht die gesetzliche Sozialversicherungsrente nicht aus, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die betriebliche Altersversorgung ist aber die mit Abstand teuerste Zusatzleistung. Daher sehen die Unternehmen hier ein großes Einsparpotenzial", sagt Christian Näser, Vergütungsexperte der Managementberatung Kienbaum. Ob Unternehmen eine Altersversorgung anbieten, hängt maßgeblich von ihrer Größe ab: Bei Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern haben 90 Prozent der Geschäftsführer eine Versorgungszusage. Bei Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern sind es lediglich 70 Prozent.

Beitragsabhängige Leistungszusagen im Trend

Die vergleichende Analyse aktueller Kienbaum-Vergütungsstudien zeigt deutliche Unterschiede in der Zusageform der betrieblichen Altersversorgung: Die beitragsabhängige Leistungszusage ist bei Geschäftsführern weniger verbreitet (31 Prozent) als die klassische Leistungszusage mit 59 Prozent. Das bedeutet, dass ihnen ein bestimmter Betrag beziehungsweise ein bestimmtes Versorgungsniveau zugesagt wird.

Bei den Leitenden Angestellten hingegen bezieht die Mehrheit (54 Prozent) beitragsabhängige Leistungszusagen. Die spätere Versorgungsleistung ergibt sich hier aus einem festgelegten Beitrag und einem bestimmten Zinssatz. "Es ist seit geraumer Zeit ein deutlicher Trend hin zur beitragsabhängigen Leistungszusage zu erkennen, denn die Kosten lassen sich für den Arbeitgeber besser kalkulieren als bei der klassischen Variante", sagt Näser.

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