Bis zu 100 Prozent Einsparungen

Firmeninhaber aufgepasst – geförderte Weiterbildungen in der IT

14.12.2009
Welche Programme staatlich gefördert sind und welche Zertifikate es gibt, sagt Peter Keppler.

Optimal ausgebildete Mitarbeiter sind in der schnelllebigen IT-Welt eine unabdingbare Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Erfreulich ist, dass gerade in der momentanen wirtschaftlichen Situation gleich drei verschiedene Programme angeboten werden, mit denen eine öffentliche Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht wird. Für Unternehmen ergeben sich daraus interessante Einsparpotenziale.

WeGebAU-Programm

Bei WeGebAU geht es nicht etwa um die Finanzierung neuer Verkehrswege. Das Akronym steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Dieses Angebot richtete sich ursprünglich an Geringqualifizierte und Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr in KMU (Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in der betroffenen Niederlassung).

Was viele nicht wissen: Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde das WeGebAU-Programm deutlich erweitert. Im Moment gelten die oben genannten Beschränkungen nicht! Lediglich der Berufsabschluss und eine frühere öffentlich geförderte Weiterbildung müssen mindestens vier Jahre zurückliegen.

Mit anderen Worten: Ein großer Teil der Arbeitnehmer kommt prinzipiell für eine derartige Fördermaßnahme in Frage. Gefördert werden 100 Prozent der Weiterbildungskosten.

Qualifizierung während der Kurzarbeit

Für Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, gibt es ein spezielles Programm. Für diese Zielgruppe stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Abhängig von der Unternehmensgröße beträgt die Förderung zwischen 60 und 80 Prozent der Weiterbildungskosten.

Bildungsgutscheine

Fördermöglichkeiten gibt es auch für Arbeitslose. Hierzu stellen die Arbeitsagenturen Bildungsgutscheine aus, mit denen eine gezielt ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme besucht werden kann. In diesem Fall werden 100% der Weiterbildungskosten getragen.

Förderfähige Trainingsangebote

Für alle Programme gilt: gefördert werden nur Weiterbildungsmaßnahmen, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Hierzu muss der Bildungsanbieter ein sogenanntes AZWV-Zertifikat nachweisen (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Sowohl die Unternehmensprozesse als auch die Trainingsmaßnahmen müssen sich dazu an Qualitätskriterien messen lassen.

Bemerkenswert ist, dass in letzter Zeit vermehrt auch Trainings- und Zertifizierungsmaßnahmen als förderfähig zugelassen wurden, die sich in Ablauf und Dauer an den üblichen Standards der IT-Industrie orientieren. Beispielsweise sind die Cisco Zertifizierungen im Associate und Professional Level anerkannt. Die begehrten Zertifikate zu CCNA, CCNP & Co. können - inklusive der nötigen VUE Prüfungen - mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.

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