Firmenleitung darf Mitarbeiter durch Testkäufe überprüfen

03.06.2005
Firmen dürfen ihre Mitarbeiter durch testkäufe überprüfen. Wird eine andere Firma damit beauftragt, hat der Betriebsrat auch kein Mitbestimmungsrecht.

Die Firmenleitung darf das Verhalten seiner Mitarbeiter gegenüber Kunden durch Testkäufer überprüfen lassen - und zwar ohne den Betriebsrat darüber zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen, so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az: 1 ABR 34/2000).

Ein Sicherheitsunternehmen wurde vom Betreiber mehrerer Einzelhandelsgeschäfte beauftragt, durch Testkäufe u.a. das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbotes zu überprüfen. Der Betriebsrat wurde nicht gefragt, hielt die Aktion aber für mitbestimmungspflichtig und verlangte, den Einsatz der Testkäufer zu unterlassen.

Ohne Erfolg: Das Gericht hat ein Mitbestimmungsrecht verneint. Begründung: Die Arbeitnehmer des Sicherheitsunternehmens seien im betroffenen Betrieb nicht eingegliedert. Ihr Einsatz werde nicht von der Arbeitsgeberin, sondern von dem Sicherheitsunternehmen gesteuert. (mf)

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