Anstiftung zur Untreue und Geldwäsche

Forderung gegen Betrüger gekauft – reingefallen

23.04.2010

Zugriff auf inkriminierte Vermögenswerte

Nach den Urteilsfeststellungen erwarben diese vier Angeklagten eine Forderung über rund 1,46 Millionen Euro, die gegen einen anderweitig rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Anlagebetruges Verurteilten bestand. Zwischen dieser Forderung und den Betrugstaten des Verurteilten bestand kein Zusammenhang. Der Forderungserwerb erfolgte allein deshalb, um sich Zugriff auf inkriminierte Vermögenswerte, die sich in der von dem Verurteilten betriebenen GmbH befanden, zu verschaffen.

Dazu erwirkten die vier Angeklagten beim Landgericht München I einen Arrestbeschluss gegen das Vermögen der GmbH und pfändeten deren Konten. Anschließend wirkten sie mittels Täuschung und Nötigungsmitteln auf den anderweitig Verurteilten ein, sodass er letztlich mit ihnen eine Vereinbarung abschloss, in der er insbesondere die gesamtschuldnerische Haftung der GmbH für die ausschließlich ihn privat betreffende Forderung anerkannte, und schließlich auf diese Forderung Zahlungen mit bemakelten Geldern leistete.

Möthrath empfiehlt, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Jürgen Möthrath, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht, Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms, Tel.: 06241 938000, E-Mail: kanzlei@ra-moethrath.de, Internet: www.ra-moethrath.de

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