Stolperfallen bei der Selbstständigkeit

Fünf Irrtümer – wo Informatiker aufpassen müssen

31.10.2012

Existenzgründung und Rentenversicherungspflicht

Irrtum 4: Existenzgründung unbürokratisch möglich

Falsch! Seitens des Finanzamtes ist zu klären, ob aufgrund der Tätigkeit, der Ausbildung und des ingenieurmäßigen Vorgehens eine Freiberuflichkeit vorliegen kann. Schwierig ist eine Anerkennung wegen verwirrend vieler Finanzgerichts- und BFH-Urteile. Finanzbeamte können nur sehr schwer die drei genannten Kriterien bewerten. Vergleichbares gilt sinngemäß für die Scheinselbstständigkeit und Rentenversicherungspflicht. Es ist besonders wichtig, auf korrekte vertragliche Formulierungen zu achten, damit die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) bei einer Überprüfung des Status zu einem positiven Ergebnis für den Informatiker kommt.

Weiterhin gilt: Eine Scheinselbstständigkeit belastet den Vertragspartner finanziell, die Rentenversicherungspflicht hingegen den Informatiker direkt.

Empfehlung: Spätfolgen durch nicht mehr zu berichtigende formale Fehler sind zu vermeiden. Von der Anmeldung beim Finanzamt über Rechnungsinhalte bis zur vertraglichen Gestaltung, zum Internetauftritt und zu weiteren Außendarstellungen ist von Anfang stringent auf eine freiberufliche Darstellung der Beratungsinhalte zu achten.

Irrtum 5: Rentenversicherungspflicht stellt kein Problem dar

Falsch! Sollte bei einem selbstständigen Informatiker eine Rentenversicherungspflicht vorliegen, bedeutet das Nachzahlungen an die DRB in Höhe von maximal ca. 24.000 Euro für vier Jahre rückwirkend. Eine Überprüfung durch die DRB ist jederzeit möglich.

Empfehlung: Vor Beginn einer selbstständigen Tätigkeit ist zu prüfen, welche Strategie im Einzelfall als Lösung infrage kommt. Es gibt für Existenzgründer weiterhin die Möglichkeit einer Freistellung für die ersten drei Jahre der Selbstständigkeit. Andere Möglichkeiten sind einzelfallabhängig zu prüfen. Grundsätzlich wichtig ist auch hier die strategische Ausrichtung des Unternehmens, um die relevanten Kriterien positiv zu erfüllen.

Es ist äußerst sinnvoll, bei einer Unternehmensgründung gerade die behördlichen Themen sehr sorgfältig zu gestalten. Sollte es trotzdem, auch weil viele Gründer nach dem Motto "wird schon gut gehen” starten, in Folge zu schmerzlichen finanziellen Forderungen seitens des Finanzamtes , der DRB, der IHK und der Berufsgenossenschaften kommen, gibt es verschiedenartige Möglichkeiten zur Rettung der Situation.

Besser als spätere Reparaturen ist z. B. die Nutzung eines von der KfW bis zu 90 Prozent geförderten Existenzgründungs-Coachings Deutschland. Im Rahmen dieses Programms werden die genannten Problemfelder positiv gestaltet und mithilfe von Testaten in Richtung Behörden abgesichert. Sollte eine Förderung zeitlich nicht mehr möglich sein, hilft die Erstellung eines Gutachtens, um die Finanzbehörde von der Freiberuflichkeit eines Informatikers zu überzeugen. Gleiches gilt sinngemäß für die Fragen der Scheinselbständigkeit und der Rentenversicherungspflicht. Auch die Einbeziehung eines fachlich versierten Juristen ist fallbezogen sinnvoll. (oe)

Der Autor Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Außerdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI, www.bvsi.de).
Kontakt:
Tel.: 0172 5470892, Fax: 02203-695854, E-Mail: PeterBrenner@t-online.de, Internet: www.svkanzlei.de

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