Zu schnell unterwegs

Geblitzt – Software veraltet – kein Bußgeld

20.09.2010

Kritische Überprüfung

Offensichtlich scheint ein großer Zeitraum davon betroffen zu sein, da die älteste Messung in den oben genannten Verfahren am 19.6.2009 und die letzte am 6.12.2009 stattfand. Es sei daher empfehlenswert, Messungen bis zu dem Zeitraum des Erscheinens des oben aufgeführten dritten Nachtrags (25.11.2009) und auch noch danach - wie die Einstellung des AG Coburg dokumentiere, da der Nachtrag ja verbreitet und berücksichtigt werden musste - einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Schlemm empfiehlt, in allen Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Romanus Schlemm, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, Frankfurter Str. 28, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 9345-21, E-Mail: Schlemm@anwaltshaus-bad-nauheim.de, Internet: www.anwaltshaus-bad-nauheim.de

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