Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

Geld verloren – nicht immer ist die Bank schuld

19.02.2013
Mit der Insolvenz der Emittentin wurden die erworbenen Zertifikate weitgehend wertlos. Die Anleger forderten die Rückzahlung der Anlagebeträge. Doch nur unter bestimmten Bedingungen muss die Bank zahlen, entschied der Bundesgerichtshof.
Wer durch riskante Anlagen Geld verbrennt, muss sich häufig an die eigene Nase fassen.
Wer durch riskante Anlagen Geld verbrennt, muss sich häufig an die eigene Nase fassen.
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Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in zwei Verfahren wiederum mit Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst.

In zwei weiteren, ursprünglich ebenfalls auf den 16. Oktober 2012 terminierten Verfahren betreffend den Erwerb von "Lehman-Zertifikaten" waren die Verhandlungstermine aufgehoben worden, weil die Anleger - jeweils nach Abschluss außergerichtlicher Vergleiche - ihre Revisionen zurückgenommen hatten (vgl. dazu Pressemitteilungen 129/2012 und 162/2012). Insgesamt sind seit April 2011 in sieben "Lehman-Sachen" die Verhandlungstermine infolge Revisionsrücknahme aufgehoben worden.

Darauf verweist der Hamburger Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M., Leiter des Fachausschusses "Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht" der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16.10.2012 zu seinen Urteilen vom selben Tage, Az. -XI ZR 367/11 und XI ZR 368/11.

In den beiden verhandelten Sachen erwarben die Anleger jeweils im Februar 2007 von derselben beklagten Bank für Anlagebeträge in Höhe von 20.000 € (XI ZR 367/11) bzw. 32.000 € (XI ZR 368/11) "Global Champion Zertifikate" zu einem dem Nennwert entsprechenden Stückpreis von 1.000 €. Bei diesen Zertifikaten handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V., deren Rückzahlung von der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert wurde. Zeitpunkt und Höhe der Rückzahlung der Zertifikate sowie mögliche Bonuszahlungen an die Anleger in Höhe von 8,75 % des angelegten Betrages sollten nach näherer Maßgabe der Zertifikatbedingungen von der Wertentwicklung dreier Aktienindizes (Dow Jones EuroSTOXX 50, Standard & Poor´s 500 sowie Nikkei 225) abhängig sein, mit denen das Zertifikat unterlegt war. Die Beklagte erhielt von der Emittentin jeweils eine Provision von 3,5 %, die sie den Anlegern nicht offenbarte.

Mit der Insolvenz der Emittentin (Lehman Brothers Treasury Co. B.V.) und der Garantin (Lehman Brothers Holdings Inc.) im September 2008 wurden die erworbenen Zertifikate weitgehend wertlos. Die Anleger erstreben mit ihren Klagen im Wesentlichen die Rückzahlung der jeweiligen Anlagebeträge abzüglich vor der Insolvenz der Emittentin erfolgter Bonuszahlungen.

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