Gesamtschuldnerische Haftung

Gema und Co. - Auch Händler tragen Abgabenrisiko

07.11.2008

Gegen das Urteil legt wiederum Hewlett-Packard Verfassungsbeschwerde ein, hat aber vorsichtshalber die Kopierfunktion von Multifunktionsgeräten gekappt. Was PCs angeht, schlägt die Schiedsstelle eine Abgabe in Höhe von 15 Euro plus 9,21 Euro für den Brenner vor. Demnächst steht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München an. Zur Frage, was mit MP3-fähigen Handys geschieht, wird die Schiedsstelle erstmals in wenigen Monaten entscheiden. Laut Bitkom und Transcend müssen die Unternehmen für diese langen Entscheidungsprozesse Rückstellungen von bis zu zwei Milliarden Euro bilden.

Der zweite Korb

Strittig ist, wie gesagt, die Abgabenhöhe auf Speichermedien. Die Forderungen gehen heute schon weit über die 2,56 Euro für einen MP3-Player hinaus. Jedes Gerät oder Speichermedium, das zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten genutzt werden kann, ist grundsätzlich abgabenpflichtig. Die Abgabe bemisst sich an der tatsächlichen, urheberrechtlich relevanten Nutzung der Geräte und muss in wirtschaftlich angemessenem Verhältnis zum Kaufpreis stehen, so die schwammige Regelung. Für einen USB-Stick, der 13,95 Euro kostet, können die Verwerter also nicht 15 Euro Abgaben verlangen. Solange man sich nicht auf neue geeinigt hat, gelten die alten Abgabentarife für maximal zwei Jahre fort.

Was die Forderung von Abgaben für USB-Sticks, Speicherkarten, Festplatten und dergleichen angeht, spricht man auch vom "zweiten Korb". Das neue Urheberrechtsgesetz für diese Produkte lässt allerdings laut Thedens noch viele Fragen offen. Etwa die über die wirtschaftliche Angemessenheit oder den Wert der Privatkopie. Der Hersteller beziehungsweise der Importeur, im Zweifelsfall auch ein Händler, ist grundsätzlich verpflichtet, monatlich Meldungen über Art und Stückzahl der eingeführten Produkte zu machen. Die ZPÜ empfiehlt eine monatliche Meldung und will die anfallenden Abgaben auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2008.

Verwertungsgesellschaften - ein Überblick

Vor etwa 200 Jahren wurden erstmals Urheberrechte eingeführt, und damit entstanden auch Verwertungsgesellschaften in Deutschland.

  • 3 Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat mit ihren Vorgängern schon über 100 Jahre auf dem Buckel. 2006 erwirtschaftete sie 874,4 Millionen Euro, 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr. 2007 ging der Umsatz wegen Mindereinnahmen im Tonträgergeschäft um 2,8 Prozent zurück.

  • 3 Die VG-Wort wurde 1958 gegründet und vertritt die Rechte von über 325.000 Autoren und 7.800 Verlagen. Von den 92 Millionen Euro Umsatz hat sie 2005 rund 91 Millionen Euro an die Mitglieder, darunter auch Journalisten, ausgeschüttet.

  • 3 Die GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, wurde 1958 gegründet und nimmt die Zweitverwertungsrechte der ausübenden Künstler, Tonträgerhersteller, Videoproduzenten und Filmhersteller wahr. Sie ist auch für die Vergabe von Labelcodes auf Schallplatten und CDs zuständig.

  • 3 Die ZPÜ, Zentralstelle für private Überspielungsrechte, ist Dachverband verschiedener Verwertungsgesellschaften und tritt für die Gema zum Beispiel auch als Inkassounternehmen auf.

Meinung des Redakteurs

Obwohl die Tantiemen für die meisten Künstler nur ein kleines Zubrot sind, haben Gema und Co. zum Schutz von Urheberrechten durchaus ihre Berechtigung. Die Forderungen der Verwerter scheinen aber allmählich etwas übertrieben zu sein. Wenn das so weitergeht, wird am Ende noch Papier abgabenpflichtig. Handel und Industrie sind verunsichert. Eine schnelle Einigung der Verbände ist daher unbedingt erforderlich.

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