Telefon, E-Mail oder Post?

"Generaleinwilligung" für Werbung nicht ausreichend

01.10.2012

Fazit

Die in der letzten Zeit erfolgten Verschärfungen im Daten- und Verbraucherschutzrecht haben einige Neuerungen mit sich gebracht, die es zu beachten gilt!

Die vorgenannten beiden Entscheidungen bringen allerdings wieder etwas mehr Licht ins Dunkel. (oe)
Der Autor Manfred Wagner ist Rechtsanwalt sowie Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de). Jenny Hubertus ist Rechtsanwältin.
Kontakt:
Wagner Rechtsanwälte, Großherzog-Friedrich-Str. 40, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 958282-0, E-Mail: wagner@webvocat.de, Internet: www.webvocat.de

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