Die wichtigsten Fragen

Gewährleistung

03.09.2008

Wer muss beweisen, dass die Kaufsache mangelhaft geliefert worden ist?

Grundsätzlich ist das Sache des Käufers. Gegenüber Verbrauchern gilt aber die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich innerhalb der ersten sechs Monate zeigen, bereits bei Lieferung vorlagen (§ 476 BGB).

Sind Garantie und Gewährleistung das gleiche?

Nein. Zwar wird umgangssprachlich häufig behauptet, auf einem Gegenstand sei ja noch "Garantie", gemeint ist aber zumeist die Gewährleistung. Während jedem Käufer laut Gesetz Gewährleistungsrechte zustehen, muss eine Garantie separat vereinbart werden. Der Inhalt der Garantie wird vom Garantiegeber frei bestimmt. Garantien sind zumeist Herstellergarantien. So hat der Käufer in einem solchen Falle dann Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer und die Garantie gegenüber dem Produzenten. Besonders gängig ist dies beim Kauf von Kraftfahrzeugen.

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Trifft auch den Produzenten oder den Importeur eine Haftung?

Produzenten haften, wenn das Produkt einen Fehler hat, den der Produzent oder seine Angestellten verschuldet haben und dadurch Menschen oder Sachen zu Schaden kommen.

Auch ohne Verschulden haften Produzenten, Importeure und Unternehmen, die fremd produzierte Produkte unter eigener Marke verkaufen, wenn das Produkt einen Fehler enthält und dadurch Personenschäden entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von 85 Millionen Euro (§ 10 Produkthaftungsgesetz). Weitere Informationen: www.recht-freundlich.de (mf)

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