Außerhalb des Straßenverkehrs

Gewalttaten rechtfertigen Führerscheinentzug

08.11.2012

Interesse am Schutz anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt

An der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehungsverfügung bestehen nach Auffassung der Kammer keine Bedenken. Etwaige mit der sofort wirksamen Fahrerlaubnisentziehung verbundene insbesondere wirtschaftliche und berufliche Schwierigkeiten habe der Antragsteller hinzunehmen, weil gegenüber seinen Interessen das Interesse am Schutz von Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer eindeutig überwiege.

Jakobson empfiehlt, dies zu beachten und in ähnlichen Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Bertil Jakobson, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Vizepräsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V., Kastell 1, 47441 Moers, Tel.: 02841 9980188, E-Mail: info@kanzlei-jakobson.de, Internet: www.kanzlei-jakobson.de

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