Umbenennung erzwungen
Die Firma Sky hatte 2013 bereits mit ihren Markenrechten dafür gesorgt, dass Microsoft seinen Cloud-Speicher "Skydrive" in "Onedrive" umbenennen musste, weswegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union eine weitere Niederlage für Microsoft im Streit mit Sky darstellt.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden und sich die Microsoft mit Sky nicht außergerichtlich einigen, so könnte dies bedeuten, dass der Dienst "Skype" in Europa zukünftig unter einem anderen Namen angeboten werden muss. Dies wäre mit einem immensen Aufwand verbunden, da der Begriff "Skype" einen großen Bekanntheitsgrad besitzt und das zugehörige Verb "skypen" zum Teil ein Synonym für IP-Telefonie geworden ist.
Mit Recherche Probleme vermeiden
Solch eine Situation kann dadurch vermieden werden, dass im Vorfeld einer Markenanmeldung eine Recherche nach ähnlichen Marken durchgeführt wird. So können bereits vor der Vermarktung eines Produktes oder einer Dienstleistung potentielle Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, indem z.B. ein Name gewählt wird, der nicht konfliktträchtig ist.
Manfred Wagner ist Rechtsanwalt und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. www.mittelstands-anwaelte.de
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