Steuer-News Mai, Teil 1

Grundsteuer, Elena, Vorsteuer & Co.

16.05.2012
Überblick über wichtige Entscheidungen von Gerichten und Behörden von den SH+C-Steuerexperten
Manche Steuerstreitigkeiten werden bis in die höchsten deutschen Gerichte ausgefochten.
Manche Steuerstreitigkeiten werden bis in die höchsten deutschen Gerichte ausgefochten.

Die Steuerexperten der Kanzlei SH+C stellen einige der wichtigsten steuerlichen Entscheidungen im Monat Mai vor.

Grundsteuer nur noch vorläufig

Beim Bundesverfassungsgericht ist seit einigen Monaten eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer anhängig. Das hat bereits zahlreiche Anträge und Einsprüche bei den für die Einheitswertfeststellung zuständigen Finanzämtern ausgelöst. Die Finanzverwaltung hat sich nun entschlossen, im Hinblick auf dieses Verfahren zukünftige Bescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Sowohl in die Einheitswertfeststellungen als auch in die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen.

Elena-Daten sind gelöscht

Zwei Jahre lang haben die Arbeitgeber jeden Monat Unmengen von Daten für das IT-Großprojekt Elena an die Zentrale Speicherstelle übermittelt. Nach zahlreichen Protesten und Problemen mit der technischen Umsetzung bei den Kommunen wurde das Projekt letztes Jahr dann wieder gestoppt. Schon nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des Elena-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 wurden die Datenbankschlüssel für die Elena-Datenbank vernichtet. Jetzt sind die personenbezogenen Daten auch physikalisch gelöscht - davon hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz überzeugt.

Verlängerte Übergangsfrist bei neuer Vorsteuerabzugsregelung

Nachdem der Bundesfinanzhof entschieden hatte, dass der Vorsteuerabzug für eine Lieferung oder Leistung ausgeschlossen ist, wenn die Leistung von Anfang an für eine nichtwirtschaftliche Verwendung vorgesehen ist, hatte Anfang des Jahres auch die Finanzverwaltung diese Auffassung übernommen. In der Verwaltungsanweisung war ursprünglich eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2012 vorgesehen, bis zu der sich Unternehmer für Eingangsleistungen noch auf die alte Verwaltungsauffassung berufen können. Das Bundesfinanzministerium hat diese Übergangsfrist jetzt bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Wer bis dahin eine Leistung bezieht, kann also den Vorsteuerabzug geltend machen, muss dann aber über den gesamten Zeitraum der Nutzung die zutreffende Belastung eines Endverbrauchs über die Wertabgabenbesteuerung sicherstellen.

Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Während die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt werden, sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung allenfalls beschränkt abziehbar. Der Bundesfinanzhof sieht in der beschränkten Abziehbarkeit kein Problem und hat daher eine entsprechende Klage abgewiesen. Inzwischen ist dazu nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden. Arbeitnehmer können daher vorerst Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und mit Verweis auf diese Verfassungsbeschwerde das Ruhen des Einspruchsverfahren beantragen.

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