IFRS: Bilanzierung nach neuer EU-Norm kann das Banken-Rating verbessern

06.12.2005

Dies liegt daran, dass beim HGB das so genannte Vorsichtsprinzip gilt, demzufolge der Jahresabschluss unter Berücksichtigung jeglichen wahrscheinlichen Risikos aufzustellen ist. Dabei wird ein eher pessimistischer Status des Unternehmens dargestellt, da Gläubigerschutzinteressen im Zweifel höher gewichtet werden als reine Eignerinteressen. Hinzu kommt, dass der Jahresabschluss nach HGB mit wenigen Abweichungen auch Bemessungsgrundlage für die Ertragssteuern ist. Hierdurch sehen sich die Unternehmen gezwungen, ein möglichst niedriges Jahresergebnis auszuweisen, um die Steuerlast gering zu halten.

Die Bilanz nach IFRS hingegen informiert neben den Gläubigern vor allem private wie institutionelle Investoren, aber auch Kunden und Mitarbeiter. Diese Zielgruppe aber interessiert nicht die Ergebnisminimierung aus steuerlichen Gesichtspunkten. Sie wollen vielmehr wissen, ob eine Investition in das Unternehmen rentabel sein kann. Deshalb muss bei dieser Bilanzierungsform die Darstellung der Unternehmenslage möglichst aktuell und realistisch sein.

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