IFRS: Bilanzierung nach neuer EU-Norm kann das Banken-Rating verbessern

06.12.2005

Die Hauptgründe für eine höhere Eigenkapitalquote und die transparentere Darstellung der Zukunftschancen eines Unternehmens bei der Bilanzierung nach IFRS sind:

- Erhöhte Buchwerte durch verlängerte Abschreibungsdauer: Gegenüber dem HGB-Abschluss verwendet die IFRS-Bilanz keine Abschreibungstabellen, sondern berücksichtigt die tatsächliche Nutzungsdauer.

- Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände: Hierunter fällt beispielsweise selbsterstellte Software. Laut HGB dürfen diese Aufwendungen nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Nach IFRS hingegen sind diese Aufwendungen zu aktivieren, wenn deren Nutzen für das Unternehmen absehbar ist (zum Beispiel SAP-Einführung). Ebenso dürfen Unternehmen die Honorare von externen Beratern für die Einrichtung solcher Programme für Modifizierungen, Schnittstellen oder Installationen auf mehrere Jahre durch Abschreibungen verteilen. Bei der Bilanzierung nach HGB ist dies nicht möglich.

- Entwicklungskosten: Nach IFRS sind Entwicklungskosten für erst später zu vertreibende Produkte zu aktivieren, was nach HGB nicht zulässig ist.

- Vorratsvermögen: Abweichend vom HGB dürfen im IFRS-Abschluss nicht nur die Herstellungskosten von über mehrere Jahre produzierten Gegenständen aktiviert, sondern auch die bereits anteilig realisierten Gewinne ausgewiesen werden, sofern diese absehbar sind. Dies führt zu einer besseren Verteilung des Produktergebnisses.

- Risikorückstellungen: Bei der Bildung von Rückstellungen ist nach HGB das höchste wahrscheinliche Risiko zu berücksichtigen. Nach IFRS ist die Rückstellung in der Höhe zu bilden, in der sie wahrscheinlich benötigt wird. Außerdem sind Aufwandsrückstellungen, wie sie das HGB kennt, beispielsweise für unterlassene Instandhaltung, nach IFRS nicht zulässig. Die IFRS kennen nur Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wie zum Beispiel Abfindungen und Gewährleistungen.

Nach Auffassung von Bilanzexperte Alexander Uhl lohnt sich die Umstellung auf IFRS auch für nicht börsennotierte KMUs nicht nur wegen des möglicherweise besseren Ratings bei inländischen Kreditinstituten. "Die aktuell sehr zurückhaltende Geschäftsauffassung deutscher Banken zwingt den Mittelständler dazu, sich an ausländische Banken oder Investorengruppen zu wenden", sagt Uhl. Hierfür aber würden Unternehmensdaten benötigt, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards ermittelt worden sind. (mf)

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