Deutsche Kreditnehmer

Immobilien kaufen und verkaufen – und Geld sparen

09.04.2010

Wichtig: Notar informieren

Der Verkäufer sollte den Notar, der den Immobilienkaufvertrag beurkundet, über das Abkommen mit dem Käufer informieren. Der Notar sollte trotz einer eventuellen Weigerung der Bank bezüglich der Darlehensübernahme Regelungen für eine Übernahme treffen. "Frühzeitig sollte der Verkäufer im Konflikt um die Vorfälligkeitsentschädigung einen kompetenten Rechtsanwalt einschalten", rät Raich weiter. Wer die Kosten dafür scheue, sollte jedoch auf die Bestätigung des Urteils des Landgerichts München I warten. "Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für Immobilien-Streitigkeiten jedoch nicht", warnt Raich abschließend.

Weitere Informationen und Kontakt:

Deutscher Kreditnehmer Verein e.V., Postfach 105, 82477 Mittenwald, Tel.: 08823 938835, E-Mail: vorstand@dekre.de, Internet: www.DeKre.de

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