Lohnsteuer und Sozialversicherung

iPad & Co. vom Chef – Betriebsprüfer schauen genau hin

13.02.2013

Risiken bedenken

Auch wenn die Vorteile überwiegen, so sind doch einige Risiken zu bedenken. Arbeitgeber laufen Gefahr, dass sie mit der Übernahme der laufenden Gebühren ein unkalkulierbares Kostenrisiko tragen. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern sollte sicherheitshalber immer eine Kostengrenze beinhalten. Auch sollten Arbeitgeber Nutzungsüberlassungen vorab genau durchrechnen. Schnell werden Zusatzkosten wie Wartung, Reparaturen oder auch Finanzierungskosten und Abschreibungen vergessen. Arbeitnehmer müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie für steuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsbestandteile keine Rentenansprüche erwerben. Gerade umfangreiche Nutzungsüberlassungen können ihre Rentenerwartungen auf Dauer deutlich drücken.

Gesetzliche Freiräume nicht überstrapazieren

In jedem Fall sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gesetzlichen Freiräume nicht überstrapazieren. Betriebsprüfer werden alle Formen der Entgeltoptimierung besonders genau unter die Lupe nehmen. Achtung: Die Regelungen gelten nur für Arbeitnehmerverhältnisse. Arbeitgeber, die auch ihren freien Mitarbeitern Telefone oder Computer kostenlos überlassen möchten, sollten die weitere Rechtsentwicklung aufmerksam verfolgen.

An diesen Kosten beteiligt sich der Fiskus:

Chefs können Arbeitnehmern jetzt einfacher multimediales Equipment steuer- und beitragsfrei zur privaten Nutzung überlassen. Es spielt keine Rolle, ob das Equipment gekauft, geleast oder gemietet ist. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Rechnungsempfänger ist. Höchstgrenzen sieht der Gesetzgeber nicht vor.

1. Geräte:

Das Finanzamt erkennt die Kosten für Geräte und Zubehör an. Bei Investitionen bis zu 1.000 Euro netto haben Unternehmen weitreichende Wahlrechte. Sie können zwischen Sofortabzug (bis 410 Euro netto), Abschreibung des Sammelpostens über fünf Jahre (von 150 Euro bis 1.000 Euro netto) und Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wählen. Beispiele: Handy, Smartphone, Tablet-PC, Notebook, Organizer, inkl. Zubehör wie Ladestation oder Schutzhülle.

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