Werbeaktion von Media Markt

Ist das Torwand-Verbot rechtmäßig?

18.06.2013
Mit seiner Werbeaktion hat der Media Markt mal wieder für Aufsehen gesorgt – erst recht, nachdem ein Kunstschütze in Aachen Hausverbot bekommen hat. Aber ist das rechtens?
Imageschaden, aber rechtlich korrekt: Der Media Markt darf entscheiden, wann er die Werbeaktion abbricht.
Imageschaden, aber rechtlich korrekt: Der Media Markt darf entscheiden, wann er die Werbeaktion abbricht.
Foto: Media Markt

Mit seiner Werbeaktion ("Schuss auf die Torwand") hat der Media Markt mal wieder für Aufsehen gesorgt – erst recht, als bekannt wurde, dass ein besonders erfolgreicher Schütze vom Markt in Aachen Hausverbot bekommen hat (--> wir berichteten). Zur Erinnerung: Bei der Aktion können Kunden nach dem Einkauf pro Kassenbon einen Schuss auf eine im Eingangsbereich installierte Torwand abgeben. Wer trifft, erhält das Geld für die gekauften Artikel zurück.

Bei dem jetzt bekannt gewordenen Kunstschützen handelt es sich um den 33-jährigen Dany Ward, der in seiner Freizeit beim Fußball-Siebtligisten Arminia Eilendorf spielt und auch Co-Trainer der 1. Mannschaft ist. Zunächst hatte er nur für sich selbst geschossen – mit mehrfachem Erfolg. Dann trat er auch für andere Kunden an – und hatte wieder Erfolg. Als es der Marktleitung zu bunt wurde, ließ sie ihn nicht mehr an die Torwand.

Aber ist das überhaupt rechtens?
Rechtsexpertin Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW hat gegenüber "ShortNews" erklärt, dass Media Markt sich hier absolut korrekt verhalten habe. Die Rechtslage sei aufgrund der Teilnahmebedingungen des Torwandschießens eindeutig: Demnach dürfe Media Markt die Aktion vorzeitig beenden, wenn rechtliche oder tatsächliche Gründe dieses begründen.

Ganz wohl hat sich der Geschäftsführer der Aachener Media-Markt-Filiale aber wohl nicht gefühlt, als die Geschichte in der Presse und in der Öffentlichkeit ihre Runde machte. Wie Dany Ward gegenüber "ShortNews" erklärt, sei der Geschäftsführer noch auf dem Parkplatz auf Ward verbal losgegangen und habe ihm gesagt, dass eine Abgabe nur in "haushaltsüblichen Mengen" möglich und daher kein Torwandschießen mehr erlaubt sei. Er bot Ward auch an, auf die Torwand für einen guten Zweck zu schießen und den Gewinn zu spenden. Ward wollte auf dieses Angebot aber nicht eingehen. (tö)

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