Verstoß gegen Datenschutz beanstandet

Ist Google Street View rechtswidrig?

04.11.2009

Was macht der Internetdienst im Einzelnen?

Seit einigen Monaten wird in Deutschland Bildmaterial über Straßen und sonstige Orte erfasst, um diese Informationen über das Internet weltweit interessierten Nutzern zur Verfügung zu stellen. "Street view" soll ergänzend zu den bereits derzeit vorhandenen Internetangeboten "Google maps" und "Google earth" eine zusätzliche Dimension der Wahrnehmung eröffnen, indem es Nutzern ermöglicht, einen Standort so zu betrachten, als stünde man selbst auf der Straße.

Derzeit werden entsprechende Aufzeichnungen über einzelne Straßenzüge vor allem in größeren Städten Deutschland angefertigt. Nach Darstellung von Google handelt es sich in Rheinland-Pfalz um die Städte Mainz, Kaiserslautern, Koblenz, Trier und Worms, in denen entsprechende Aufzeichnungen erfolgen. Das Unternehmen arbeitet nach eigener Darstellung allerdings daran, in das Internetangebot "street view" zukünftig auch weitere Gebiete einzubeziehen. Die Bildaufnahmen für Google Street View fertigen Spezialkameras mit einem 360-Grad-Objektiv. Die Kamera kann alle zwei Sekunden ein Foto schießen und so die relativ lückenlose Dokumentation eines Straßenzuges gewährleisten.

Da über das Internetangebot "street view" das Verhalten einzelner Personen beobachtet und insbesondere auch das Wohnumfeld ausgeforscht werden kann, haben die Datenschutzbehörden der Länder eine Reihe von Maßnahmen gefordert, um den genannten Gefahren wirksam zu begegnen. Unter anderem haben die Datenschutzbehörden gefordert, dass

- die Gesichter von Personen und von Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden müssen,

- auf Antrag auch die Rohdaten der Aufnahmen von Personen, Grundstücken oder Autos unkenntlich zu machen sind,

- ein Widerspruch auch bereits vor der Veröffentlichung eingelegt werden kann und dass

- die Routen der Kamera-Autos zukünftig öffentlich angekündigt werden, bevor die Fahrzeuge in einer Stadt oder einer Region zum Einsatz kommen.

Leis empfiehlt, bei aufkommenden Fragen dazu oder Belästigungen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de). (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Horst Leis, Rechtsanwalt, LL.M. Informationsrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, c/o Schuster Lentföhr & Zeh Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Düsseldorf, Tel.: 0211 658810, E-Mail: leis@wsp.de, Internet: www.wsp.de

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