Für und Wider sorgsam abwägen

Jetzt das Heft aus der Hand geben – oder noch nicht?

05.07.2012

Andere finanzielle Mittel als Polster

Vor diesem Hintergrund mahnt Gieseler, vorzeitige Hausübertragungen nur bei noch vorhandenen, anderen finanziellen, Mitteln vorzunehmen und sich insbesondere vor jeder geplanten Maßnahme ausreichend rechtlich beraten zu lassen, wobei er u. a. auch auf die bundesweit mehr als 700 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater der Dansef Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (www.dansef.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Dr. Norbert Gieseler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht und Dansef-Vize-Präsident, c/o Meinhardt, Gieseler & Partner, Rathenauplatz 4-8, 90489 Nürnberg, Tel.: 0911 580560-0, E-Mail: kanzlei@mgup.de, Internet: www.mgup-kanzlei.de

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