Jetzt schnell Steuern zurückholen

20.03.2007

Beispiel 1: haushaltsnahe Dienstleistungen. Wer sich für bestimmte häusliche Tätigkeiten professionelle Hilfe holt, der kann seine zu zahlende Einkommensteuer um 20 Prozent dieser Aufwendungen, maximal um 600 Euro jährlich vermindern. Personen mit nachgewiesener Pflegebedürftigkeit können den Steuerabzug auf bis zu 1.200 Euro verdoppeln, wenn sie Rechnungen über 6.000 Euro vorlegen können. Zusätzlich können noch bis zu 20 Prozent der Handwerkerrechnungen, die im Steuerjahr angefallen sind, geltend gemacht werden - bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro.

Beispiel 2: Familienförderung. Bei im Haushalt lebenden Kindern zwischen drei und sechs Jahren dürfen alle Eltern bis zu zwei Drittel der entstandenen Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind geltend machen. Das zu versteuernde Einkommen verringert sich um diesen Betrag. Für Kinder bis vierzehn Jahre gibt es den Abzug nur bei Doppelverdienern oder einem berufstätigen Alleinerziehenden.

Beispiel 3: Rürup-Rente. Rückwirkend für 2006 haben etwa ledige Selbstständige, die nicht in einer beruflichen Versorgungseinrichtung pflichtversichert sind, eine bessere Abzugsfähigkeit der Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen.

Zur Startseite