Juristische Erstberatung zum Sonderpreis für ComputerPartner-Abonnenten

21.07.2006
Guter Rat ist teuer? Nicht für ComputerPartner-Abonnenten! In Kooperation mit den Rechtsanwälten Thomas Feil, Johannes Richard und Max Keller bieten wir Ihnen eine jurstische Erstberatung zum Sonderpreis an.

Exklusiv für ComputerPartner-Abonnenten bieten wir Ihnen eine juristische Erstberatung zu Sonderpreis an: Zu einem Pauschalbetrag von 69,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erhalten Sie von unseren Experten eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen in ihrem Fall.

Dabei gehen Sie keinerlei Risiko ein: Sollte in Ihrem Fall eine weitere und kostenintensivere Betreuung nötig sein, werden Sie von unseren Rechtsanwälten darüber informiert - und zwar bevor sie mit der Bearbeitung beginnen. Eine höhere Gebühr als 69,00 Euro fällt nur an, wenn Sie sich für eine ausführlichen Beratung entscheiden und dieser vorab ausdrücklich zustimmen.

Rechtsanwalt Thomas Feil steht Ihnen für Fragen zu den Themen EDV-Vertragsrecht, Gewährleistung und Garantie sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung,.

Rechtsanwalt Johannes Richard zu den Themen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internetshops und Onlinerecht.

Rechtsanwalt Max-Lion Keller steht Ihnen für IT-Vergaberecht, e-Commerce-Recht, gewerblicher Rechtschutz (Abmahnungen) sowie IT-Vertragsrecht zur Verfügung.

Unsere Autoren erreichen Sie für eine Beratung unter:

Rechtsanwalt Johannes Richard: Tel: 0381-4901751, e-Mail: rostock@ra-lsk.de, www.internetrecht-rostock.de

Rechtsanwalt Thomas Feil: 0511/54488731, e-Mail: feil@recht-freundlich.de, www.recht-freundlich.de

Rechtsanwalt Max-Lion Keller, Tel: 089- 54 03 56 20, M.Keller@IT-Recht-Kanzlei.de, www.IT-Recht-Kanzlei.de

Die Erstberatung zu den genannten Sonderkonditionen ist ausschließlich ComputerPartner-Abonnenten vorbehalten. Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, sollten Sie daher nicht nur ihre persönlichen Daten, sondern auch die ComputerPartner-Abonnement-Nummer bereit halten. Bitte beachten Sie: Anonyme und unvollständige Anfragen können auch aus gesetzlichen Gründen nicht bearbeitet werden.

Eine weitergehende Beratung zur gleichen Rechtslage oder weitere, neue Fragen sind mit der Erstberatung nicht mit abgegolten. (mf)

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