Gesetzesänderungen

Kapitalanleger aufgepasst – Fiskus schaut genauer hin

08.02.2011

Abgeltungsteuer:

Einige weitere Änderungen sollen die Abgeltungsteuer in der Praxis besser handhabbar machen. Ein Beispiel dafür ist, dass rückwirkende Korrekturen der Steuerermittlung durch die Bank erst im Jahr der Korrektur wirksam werden, sodass eine rückwirkende Änderung von Steuerbescheinigungen und Steuerveranlagungen nicht notwendig ist. (oe)

Der Autor Alexander Uhl ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

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