Kein Schulungsbedarf für Mobbing-Seminar

12.08.2005
Der Arbeitgeber muss eine Sonder-Schulung des Betriebsrates nur bezahlen, wenn zu diesem Thema Handlungsbedarf in der Firma besteht.

Der Arbeitgeber muss Betriebsräten die Kosten für ein Seminar wie zum Beispiel "Mobbing - Diskriminierung am Arbeitsplatz" nicht erstatten. Er muss den Kurs nur bezahlen, wenn ein akuter Handlungsbedarf für den Betriebsrat vorliegt und zu dessen Erledigung das auf der Schulung vermittelte Wissen notwendig ist - also wenn es im Betrieb auch tatsächlich einen Mobbingfall gibt (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 10 TaBV 19/04). (mf)

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