Wettbewerbskammer schiebt Riegel vor

Kein Verkauf unterhalb der Preisbindung

18.07.2011

Eilverfahren vor der Wettbewerbskammer

Der Antragsteller handelt für mehrere Verlage, von denen er beauftragt worden ist, ihre Buchpreisbindung zu betreuen. Bei dem Verfahren vor der Wettbewerbskammer handelte es sich um ein Eilverfahren. Die Kammer hatte bereits am 18.04.2011 ohne vorherige mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerin erlassen. Auf den Widerspruch der Antragsgegnerin kam es am 08.06.2011 zur mündlichen Verhandlung und zur Entscheidung vom selben Tag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für ein eventuelles Berufungsverfahren wäre das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.

Scheel-Pötzl empfiehlt, dies zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Karin Scheel-Pötzl, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, c/o PÖTZL & KIRBERG Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht., Friedensallee 25, 765 Hamburg, Tel.: 040 399 247-30, E-Mail: info@puk-medienrecht.de, Internet: www.puk-medienrecht.de

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