Was Nutzer beachten müssen

Keine Löschung von Forenbeiträgen

14.02.2012

Erst informieren, dann schreiben

Rechtsanwalt Christian Solmecke kommentiert das Urteil: "Nutzer von Internet-Foren sollten sich bei ihrer Anmeldung umfassend über die geltenden Bedingungen des Forums informieren. Ist man nicht damit einverstanden, dass eigene Blog-Beiträge auch nach Löschung des Accounts noch abrufbar bleiben, sollte man von einer Registrierung absehen. Wichtig ist jedoch auch die Aussage der Richter, dass ein Anspruch auf Löschung dann bestehen kann, wenn die Postings urheberrechtlich geschützt sind oder datenschutzrechtlich relevante Informationen enthalten."

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Löschung von Blogbeiträgen treten immer häufiger auf. Meist geht es dabei um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (vgl. Beschluss des LG Berlin v. 21.06.2011 - Az. 27 O 335/11 zur Haftung für ehrverletzenden Blogbeitrag auf blogger.com; Urt. des BGH v. 25.10.2011 - Az. VI ZR 93/10 zur Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Google-blogspot; LG Hamburg, Urt. v. 21.01.2011 - Az. 325 O 175/10 zum Löschungsanspruch eines Unternehmens).

Dieser Fall zeigt, dass auch abseits von persönlichkeitsrechtsverletzenden Beiträgen ein Interesse an der Löschung von Postings bestehen kann. Sehen jedoch weder die AGB des Forums noch gesetzliche Bestimmungen einen Löschungsanspruch vor, geht der Betroffene leer aus.
Weitere Informationen und Kontakt:
RA Christian Solmecke, Tel.: 0221 951 563 0, E-Mail: info@wbs-law.de, Internet: www.wbs-law.de

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