Keine schlaflosen Nächte vor der Betriebsprüfung

21.09.2007

Für den Prüfer sind dann alle Buchhaltungsunterlagen und Belege für die zu prüfenden Jahre bereitzustellen. Schwerpunktmäßig werden vom Finanzamt unter anderem Eingangsrechnungen dahingehend überprüft, ob sie die für den Vorsteuerabzug erforderlichen Angaben enthalten und darüber hinaus besonders genau Privatentnahmen (KFZ-Eigennutzung etc.) und Privateinlagen, Spendenbelege, Verträge mit Angehörigen und Gesellschaftern sowie die Aufzeichnungen zu Bewirtungen und Kundengeschenken kontrolliert. Bei Betrieben mit überwiegendem Barzahlungsverkehr (z. B. Gastronomie, Einzelhandel) stellt die Überprüfung der vollständigen Erfassung der Einnahmen den Prüfungsschwerpunkt dar.

Die vorbereiteten Unterlagen sollten dann auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität hin überprüft werden. Insbesondere sollten zu eventuell unplausiblen Vorgängen schon vorab Nachweise oder Erklärungen vorbereitet werden (z. B. zu einer außergewöhnlichen Rabattaktion, einem Warendiebstahl oder einer Fehlinvestition). "Erst während der Prüfung nach Erklärungen zu ungewöhnlichen Sachverhalten zu suchen, macht einen unguten Eindruck", erläutert Wagner. Vorab sollte mit dem Prüfer auch schon abgestimmt werden, in welcher Weise er die Buchhaltungsdaten in elektronischer Form einsehen möchte - ob ein Arbeitsplatz-PC für ihn vorbereitet werden muss oder ob die Übersendung eines Datenträgers (CD, USB-Stick) ausreichend ist.

"Eine professionelle Vorbereitung lässt eine Betriebsprüfung in einem guten Klima starten", sagt Steuerberater Wagner. Der Prüfer hat so optimale Arbeitsbedingungen und einen Grund weniger sich Gedanken zu machen, dass vor ihm etwas verborgen werden soll. Die Basis für einen erfolgreichen Prüfungsverlauf ist so aus Unternehmenssicht gelegt. Quelle: SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, www.shc.de. (mf)

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