Gesundheitliche Gefahren befürchtet

Klage gegen WLAN in der Schule

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Im sächsischen Pirna haben Eltern gegen das von der Gemeinde eingerichtete und vom Freistaat Sachsen geförderte WLAN einer Grundschule geklagt. Stein des Anstoßes ist vor allem die höhere Sendeleistung der verbauten Wi-Fi-6-Access-Points.
WLAN an Schulen wird allgemein als Grundlage der Digitalisierung im Klassenzimmer angesehen und wurde intensiv gefördert - gefällt aber nicht allen Eltern. In Pirna wurde jetzt dagegen geklagt.
WLAN an Schulen wird allgemein als Grundlage der Digitalisierung im Klassenzimmer angesehen und wurde intensiv gefördert - gefällt aber nicht allen Eltern. In Pirna wurde jetzt dagegen geklagt.
Foto: Gorodenkoff - shutterstock.com

In der Grundschule Berggießhübel in der sächsischen Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel ist seit Anfang des Jahres in jedem Klassenzimmer ein Access Point der Firma Ubiquiti angebracht (UniFi 6 Long Range). Gegen die hat als Vertreter einer Elterninitiative nun ein Vater geklagt. Er beruft sich dabei unter anderem auf Informationen des in Stuttgart ansässigen Vereins "Diagnose-Funk", der sich komplett gegen WLAN an Schulen ausspricht, kritisiert aber selbst vor allem die hohe Sendeleistung.

"Im Gegensatz zu anderen Access Points der Marke verbraucht der montierte Access Point bei Einstellung der niedrigsten Sendeleistung so viel wie andere bei Volllast. Die Access Points im Gebäude senden so stark, dass die Kinder im Klassenzimmer aus aktuell zwölf Strahlungsquellen nonstop bestrahlt werden", erklärte der Vater gegenüber der im Osterzgebirge ansässigen Lokalzeitung WochenKurier.

Seine als Vertreter mehrerer Eltern geführte Klage begründet er auch mit einem Bericht (PDF) des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des deutschen Bundestages vom 14. Februar 2023. Darin geht es um mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (Hochfrequente elektromagnetische Felder/HF-EMF). Daraus zitiert der Kläger auf seiner Webseite zwei Stellen:

  • "In den experimentellen Studien gab es einzelne Hinweise auf Veränderungen der Hirnaktivität, des Hautwiderstands und eine Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit."

  • "Die unzureichende Studienlage insbesondere im Hinblick auf möglich negative gesundheitliche Auswirkungen ist zugleich derzeit nicht ausreichend, um Wirkungen (insbesondere Langzeitwirkungen) auszuschließen."

Nicht erwähnt wird von ihm, dass es in dem Bericht, der einen Überblick über Studien zum Thema HF-EMF gibt und sich vor allem auf das in dem Zusammenhang bisher weniger untersuchte Thema 5G konzentriert, ebenfalls heißt:

  • "Die meisten Studien weisen jedoch eine Reihe von methodischen Schwächen auf, die die Validität der Ergebnisse einschränken.

  • Dass viele Länder, darunter auch Deutschland, bei der Festlegung der Basisgrenzwerte für HF-EMF-Belastungen einen pauschalen Sicherheitsfaktor von 50 berücksichtigen. "Das heißt, die Grenzwerte liegen 50-fach unter den Werten, für die (nachweislich) gesundheitliche Wirkungen auftreten könnten, um so auch empfindliche Personengruppen wie Kinder und ältere Personen ausreichend zu schützen", steht dazu in dem Bericht.

  • Zur spezifischen Absorptionsrate (SAR) ausgeführt wird: "Geräte mit einer Sendeleistung kleiner unter 20 mW können den SAR-Grenzwert von 2 W/kg (gemittelt über 10 g Körpergewebe) aus physikalischen Gründen nicht erreichen. Eine Vielzahl der Funkgeräte, die in Haushalten verwendet werden, wie WLAN, Bluetooth, DECT und Smarthomesender, liegen mit ihren typischen Sendeleistungen unterhalb des Wertes von 20 mW. Solche Geräte können daher, selbst bei direktem Kontakt mit Personen, nicht zu einer Grenzwertüberschreitung führen."

Das Amtsgericht hat die Klage dem WochenKurier zufolge aufgrund fehlender Beweismittel für eine Gefährdung und mangelnder Zuständigkeit abgewiesen. Das Verfahren könnte aber am Verwaltungsgericht aufgegriffen werden.

Der Bürgermeister will die von Experten geplante WLAN-Anlage dem Bericht zufolge überprüfen lassen. Ob wirklich in jedem Klassenzimmer ein Access Point erforderlich ist, der laut Hersteller über 350 Clients gleichzeitig unterstützt, könnte dabei vielleicht aus Kostengründen durchaus kritisch hinterfragt werden. Andererseits sind bei Kosten von etwas unter 200 Euro pro Access Point, den erforderlichen Managementfunktionen und der in den Förderrichtlinien vorgegeben Anschlussmöglichkeit via Power-over-Ethernet, auch weniger leistungsfähige Alternativen nicht wesentlich günstiger.

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