Steuerabkommen mit der Schweiz

Königsweg für Steuerhinterzieher?

27.09.2012

Strafbefreiende Selbstanzeige

Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige wurde vom Gesetzgeber grundsätzlich belassen, ist durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 03.05.2011 sowie dem BGH-Beschluss vom 20.05.2010 jedoch erheblich eingeschränkt worden. Dennoch bietet die Selbstanzeige eine sehr gute Möglichkeit, das gebundene Vermögen für sich nutzbar zu machen und Straffreiheit zu erreichen.

Betroffene sollten kurzfristig Rat bei einem spezialisierten Steueranwalt einholen, rät Hofmann und empfiehlt, ggf. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Hans Georg Hofmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger, c/o Anwaltskanzlei Siegel-Hofmann & Hofmann, Heilbronner Str. 77. 74211 Leingarten, Tel.: 07131 82633, E-Mail: info@siegel-hofmann.de, Internet www.siegel-hofmann.de

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