Werbung im Internet, Teil 1

Können Adwords gegen das Markenrecht verstoßen?

22.03.2010

Eine kleine Rechtsgeschichte der Adwords

Das LG Hamburg hat bereits am 30.03.2004 entschieden (Aktenzeichen: 312 O 910/03), dass die Verwendung eines markengeschützten Begriffs als Adword keine Verletzung des Markenrechts darstellen würde, da es an einer zeichenmäßigen Verwendung des Begriffs fehlen würde.

Allerdings haben andere Instanzgerichte dies auch schon anders gesehen. So sah das OLG Braunschweig in seinem Urteil vom 12.07.2007 (Aktenzeichen: 2 U 24/07) in der Verwendung einer Marke als Keyword eine markenmäßige Benutzung, die dem Inhaber des Markenrechts ermöglicht, nach dem Markengesetz gegen die Verwender der Marke vorzugehen. Als Begründung führte das Gericht aus, dass dabei gerade die spezifische Lotsenfunktion der Marke ausgenutzt würde.

Auch das OLG Stuttgart urteilte am 09.08.2007 (Aktenzeichen: 2 U 23/07), dass die Verwendung einer markenrechtlich geschützten Bezeichnung kennzeichenmäßig erfolgt und damit das Markenrecht anwendbar ist, wenn die (fremde) Marke als sog. Keyword für eine "Google"-Adwords-Anzeige eingesetzt werde.

Vor dem BGH ist das Verfahren des OLG Braunschweigs (s.o.) fortgeführt worden. Der BGH hat dabei entschieden (EuGH-Vorlage vom 22.01.2009, Aktenzeichen: I ZR 125/07), dass das Verfahren ausgesetzt werden muss und die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen ist. Dort ist das Verfahren zur Zeit immer noch anhängig, mit einer Entscheidung wird bald gerechnet. Eine erste Tendenz, wie das Urteil ausfallen wird, ist aus den so genannten Schlussanträgen des für den Fall zuständigen Generalanwalts herauszulesen.

In ein wenig anders gelagerten Fällen hat der BGH im Rahmen der Adwords-Werbung keine Markenrechtsverletzung gesehen. Lesen Sie dazu auch den früheren Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Mehr Antworten zu Rechtfragen in der "CP University", der Seminarreihe für IT-Fachhändler

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