Urteile im Arbeitsrecht

Kommentierte Rechtsprechung, Teil 3

10.10.2012

Arbeitnehmerdaten auf Arbeitgeber-Homepage

Urteil 2: Löschung persönlicher Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von der Unternehmens-Homepage
Gericht: LAG Hessen, Urteil vom 24.01.2012, 19 SaGa 1480/11

Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber greift durch die Nutzung des Bildes, Namens und Profils des ausgeschiedenen Arbeitnehmers auf seiner Unternehmenshomepage in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ein.

2. Der betroffene Arbeitnehmer kann die Löschung der Daten im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen.

Bedeutung für die Praxis:

Nach dem Ausscheiden der Klägerin aus einer Rechtsanwaltskanzlei wurde zwar der Lebenslauf auf der Homepage der Beklagten gelöscht. In dem "News-Blog" der Homepage waren aber weiterhin Profil und Foto der Klägerin zu sehen, verbunden mit der Formulierung: "langjährige Berufserfahrung in Deutschland und in den USA, von der unsere Mandanten profitieren werden". Die Klägerin widerrief eine potenzielle Einwilligung für die Veröffentlichung. Im Wege der einstweiligen Verfügung verlangte die Klägerin, den Eintrag in dem News-Blog zu entfernen.

Das hessische LAG gab der Klägerin Recht. Eine Interessenabwägung gehe deutlich zu Gunsten der Klägerin aus. Diese habe ein persönliches und ein berufliches Interesse an der Beendigung der Veröffentlichung. Einerseits sei die Veröffentlichung von Namen, Bild und Profil ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Andererseits entstehe für Außenstehende der Eindruck, dass die Klägerin weiterhin für die Kanzlei tätig sei, was für sie zu beruflichen Nachteilen führen könne. Ein dem gegenüberstehendes Interesse des Arbeitgebers wurde vom hessischen LAG nicht anerkannt.

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