Nach Aktenlage

Krankengeld darf nicht verweigert werden

02.09.2008

Der dadurch entstehende prozessuale Nachteil für die Versicherten kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann durch Beweiserleichterungen ausgeglichen werden. Das heißt: ermittelt die Krankenkasse nicht pflichtgemäß, verringern sich zugunsten des Versicherten die Anforderungen an den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Vergangenheit.

Im Einzelfall kann das sogar bis zu einer Umkehr der Beweislast führen: dann muss die Krankenkasse den Beweis führen, dass der Versicherte arbeitsfähig war. Hess LSG AZ L 8 KR 228/06. (mf)

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