"Fernabsatzrecht? Kenn ich nicht!"

Krasse Fehlurteile – selten, aber nicht unmöglich

30.03.2009

BVG: "Amtsgericht hat willkürlich entschieden"

Das Bundesverfassungsgericht hält die Entscheidung des Amtsgerichtes für willkürlich, da der Richterspruch "...unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar" war. Das Amtsgericht hat sich vielmehr ausschließlich mit dem Gewährleistungsrecht befasst, obwohl sich ein Widerrufsrecht hätte aufdrängen müssen. Der vorliegende Sachverhaltsvortrag der Parteien sei nicht ausreichend gewürdigt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat daher das Urteil aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen. Derartige Entscheidungen sind außerordentlich selten. Hintergrund der Entscheidung war, dass gegen das Urteil kein Rechtsmittel möglich war, so dass in diesen Fällen nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht bleibt. Krasse Fehlentscheidungen in vollkommener Verkennung der Rechtslage sind ebenso selten, wobei wir gerade im Fernabsatzrecht, sei es im Zivilrecht oder im Wettbewerbsrecht, immer wieder die Erfahrung machen, dass es sich um eine hoch spezielle Materie handelt, bei denen einigen Gerichten offensichtlich die Rechtspraxis fehlt. Vor dem Hintergrund, dass nur die wenigsten Verfassungsbeschwerden überhaupt angenommen bzw. positiv entschieden werden, ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sicherlich außergewöhnlich. (oe)

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Rechtsanwalt Johannes Richard, c/o Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock, Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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