Mietminderung rechtens

Kugelkäfer in der Wohnung

05.06.2009

Vorab Auskünfte

Die Tatsache, dass sie vom Kammerjäger erst nähere Informationen über das eingesetzte Mittel haben wollten, was zu Verzögerungen führte, ändere nichts, so das Gericht. Ein Mieter widersetze sich nicht allein dadurch einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme, dass er über die einzusetzenden Substanzen vorab Auskünfte einfordere. Der Wunsch des Mieters, genauere Informationen über Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der anzuwendenden Methode zu bekommen, sei verständlich, insbesondere wenn - wie hier - kleine Kinder zum Haushalt gehörten. (oe)

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Anwalt-Suchservice, Service-Tel.: 0900 1020809 (1,99 Euro/min) oder über Annette Stich, Tel.: 0221 93738-603, E-Mail: stich@anwalt-suchservice.de, Internet: www.anwalt-suchservice.de

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