Kunde kann Mängel bei Versandware längere Zeit geltend machen

05.08.2005
Ein Versandhändler kann nicht verlangen, dass Mängel innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware angezeigt werden müssen.

Ein Versandhändler kann nicht verlangen, dass Mängel innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware angezeigt werden müssen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist laut einem Beschluss des Berliner Kammergerichts nichtig, wie die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 12/2005) berichtet.

Eine solche Frist sei unangemessen kurz und stelle eine erhebliche Benachteiligung des Kunden dar. Dabei falle besonders ins Gewicht, dass die Frist auch für versteckte Mängel gelten sollte (Az.: 5 W 13/05).

Im entschiedenen Fall hatte ein Online-Versandhändler sowohl für offensichtliche als auch für versteckte Mängel eine Anzeigepflicht von einer Woche vorgesehen. Danach sollten alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein. Das Kammergericht hielt dem Händler daraufhin eine unlautere und damit wettbewerbswidrige Benachteiligungsabsicht seiner Kunden vor. (mf)

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