"Sie haben keine Aussicht auf Erfolg"

Kunden belügen kann Irreführung sein

27.02.2012

Vorsicht bei der Bearbeitung von Kundenbeschwerden

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Rechtsanwalt Zimmer-Goertz Unternehmen, auch bei der außergerichtlicher Korrespondenz mit Kunden im Rahmen der Bearbeitung von Kundenbeschwerden mit einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten und beispielsweise Musterschrieben im Vorfeld prüfen zu lassen.

"Auf diese Weise kann eine optimale Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche erfolgen, ohne dass die wettbewerbsrechtlichen Grenzen überschritten werden", betont Zimmer-Goertz und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).
Weitere Informationen und Kontakt:
Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und DASV-Mitglied, c/o Rayermann Zimmer Rechtsanwälte, Düsseldorf, Tel.: 0211 8681-402, E-Mail: zimmer-goertz@rayermann.de, Internet: www.rayermann.de

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